Die WM 2014 ist vorbei und wir sind WELTMEISTER. Hier die kompletten Bolle und Ernst - Folgen die über die WM von Future Memory für das Miniatur Wunderland produziert wurden. Viel Spaß!
Friedel
Am 13. November 2013 war es so weit: Die Elbphilharmonie wurde eröffnet. Das Ganze natürlich nur im Hamburg-Abschnitt des Miniatur Wunderlandes. Für dieses besondere Eriegnis haben wir für die gesamte Eröffnung einen Live-Stream organisiert. Dabei wurde das wohl kleinste Konzerthaus der Welt mit einem echten Mini-Konzert des NDR-Sinfonieorchesters eingeweiht. Hier nun ein paar Impressionen sowie die Aufzeichnung des Streams.
Friedel
Hier der Wedding-Trailer der zauberhaften Hochzeit von Sonja und Axel.
Friedel
Hier der Promofilm für das AKAI MPC-Studio. Fingerdrummer David Haynes präsentiert auf beeindruckender Art und Weise was für Fähigkeiten der Controller bzw. er besitzt. Zudem gibt er einen kleinen Einblick in sein bisherigen Werdegang.
Bis zu 24 Videospuren wurden für eine bestimmte Perfomance verwendet - mehr geht nicht.
Friedel
Es war ein langer Weg aber nun ist es vollbracht: Unsere neue Website ist fertig!!! Programmierung kann schon sehr aufwändig werden...vorallem mit diesen vielen neuen und coolen Extras die es heutzutage gibt. Musste alles natürlich erstmal erforscht werden.
Das Design steht bisher komplett. Schaut euch doch einfach mal um. Wir hoffen es gefällt euch. Leider fehlen noch einige Kleinigkeiten bzw. Inhalte. Diese werden aber in Kürze folgen.
Ab sofort wird es hier regelmäßig Neuigkeiten geben. Schaut daher doch einfach mal häufiger vorbei oder begleitet uns bei den Social Network Plattformen. Wir freuen uns über jeden Begleiter.
Friedel
Live Url: My Album on FlickrFriedel
Hier erscheint in Kürze ein kurzer Film über meinen Kurzarbeitsaufentahlt auf AIDABella
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Angebote und Leistungen von der Future Memory Filmproduktion (im Folgenden FUTURE-MEMORY) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per E-Mail zu. Es ist nicht notwendig, dass dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügt wird. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen immer einer schriftlichen Bestätigung.
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich FUTURE-MEMORY zu Ersatz oder Verbesserungen. Dafür ist es notwendig, dass der Auftragsgeber das Produkt an Future-Memory zurücksendet.
Sofern Sie uns für eine Filmproduktion jeglicher Art beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes, welches ein Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen für Sie oder Ihre Firma und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden könnten.
Wir liefern unsere Filme auf BD-R oder DVD-R aus. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. FUTURE-MEMORY haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können jederzeit geltend gemacht werden.
Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber FUTURE-MEMORY zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. FUTURE-MEMORY haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet FUTURE-MEMORY nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Unsere Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Email-Adressen.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
Zahlungen werden auf Rechnung und Überweisung geleistet. Sollte das Auftragsvolumen den Betrag von 500,00€ überschreiten sind 50 Prozent der vereinbarten Summe nach Abschluss der Dreharbeiten fällig. Der Restbetrag ist nach Lieferung sofort zu zahlen. Alle Preisangaben sind endgültig. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag so sind folgende Entschädigungen fällig:
5-3 Wochen vor dem ersten Drehtermin: 20 % des Betrages.
3 Wochen - 7 Tage vor dem ersten Drehtermin: 30 % des Betrages.
Am Drehtag: 100% des Betrages.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr bis zu 10 Euro zu beheben, es sei denn Sie weisen nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht von FUTURE-MEMORY, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind von FUTURE-MEMORY nicht bestritten.
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.
FUTURE MEMORY hat das Urheberrecht an seinen Produktionen - einschließlich am Drehbuch und an Rohfassungen. Sollte nichts anderes vereinbart sein, verbleiben die Rechte an der Filmproduktion oder Dienstleistung grundsätzlich bei FUTURE-MEMORY.
FUTURE-MEMORY überträgt dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an und aus dem Film zur Verwertung im zuvor vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich). Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts über die vereinbarte Nutzung des Films, z.B. für eine TV-Ausstrahlung oder die Anfertigung einer Kauf-DVD, muss hierüber mit FUTURE-MEMORY eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
FUTURE-MEMORY ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk im Abspann und auf dem Cover einer Produktion zu zeigen. FUTURE-MEMORY hat weiterhin das Recht das Werk zur Eigenwerbung/Referenz bei Kundengesprächen oder auf der Webseite www.future-memory.de zu präsentieren, sofern dies vom Auftraggeber nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde. Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.
Die musikalische Vertonung von Auftragsproduktionen erfolgt unter Nutzung verschiedener zur Verfügung stehender GEMA-Freier Musikarchive. FUTURE-MEMORY verfügt über entsprechende Lizenzdokumente zum Einsatz dieser Musik.
Sollte dies in gesonderten Fällen nicht der Fall sein, wird der Auftraggeber während der Angebotsphase entsprechend benachrichtigt. Sofern der Auftragnehmer durch den Auftraggeber explizit zur Nutzung anderer Musiken aufgefordert wird (z.B. durch Überreichung von CDs mit der Bitte diese zur Vertonung zu nutzen) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Klärung und Einholung aller nötigen in Zusammenhang mit dieser Musik stehenden Nutzungs- und Lizenzrechte (z.B. GEMA, Verlagsrechte etc.). Der Auftraggeber bestätigt mit Übergabe der Tonträger die Freistellung des Auftragnehmers von sämtlichen Lizensierungsvorgängen, insbesondere jedoch ist der Auftragnehmer bei Rechtsansprüchen dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Musik freigestellt. Die alleinige Haftung liegt beim Auftraggeber.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Rohmaterial maximal 6 Monate nach Abnahme der Filmproduktion aufzubewahren. Danach dann kann das Material gelöscht werden. Längere Aufbewahrungszeiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass FUTURE-MEMORY die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch FUTURE-MEMORY. Soweit FUTURE-MEMORY entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie FUTURE-MEMORY ein. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Filmproduktion ausschließlich verantwortlich. Soweit FUTURE-MEMORY wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber FUTURE-MEMORY von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist FUTURE-MEMORY nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. FUTURE-MEMORY haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an FUTURE-MEMORY gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.
Es gilt das deutsche Recht.
Hamburg ist Gerichtsstand.
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.
Stand: 01.04.2014